Schule und Sportverein

Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen

Vorwort von Peter Steckel, Schulsportbeauftragter des SSB Oldenburg:

Die Ergebnisse des landesweiten Fitnesstests an niedersächsischen Schulen waren ernüchternd. So wurde u. a. festgestellt, dass die Fitness der niedersächsischen Kinder und Jugendlichen unterhalb des Bundesdurchschnitts liegt, dass Mädchen vergleichsweise fitter sind als Jungen und dass ein Zusammenhang zwischen der Sozialstruktur und den Fitnesswerten der Schülerinnen und Schüler besteht.
Wenngleich Sportvereine das Problem mangelnder Fitness bei jungen Menschen nicht lösen können, so ist es zumindest möglich, durch das Kooperationsprojekt Schule und Verein einen Beitrag dazu zu leisten. Auch der Stadtsportbund Oldenburg ist davon überzeugt, dass die Beteiligung der Sportvereine am erweiterten schulischen Sportangebot eine große Chance darstellt, noch mehr Schülerinnen und Schüler mit einem attraktiven Spiel- und Bewegungsangebot zu erreichen, um sie auch damit an sportliche Betätigung heranzuführen und ggf. zum lebenslangen Sporttreiben z. B. in Sportvereinen zu motivieren.

Aus diesem Grunde sollte das seit 1996 existierende und bisher auch in Oldenburg sehr erfolgreiche „Aktionsprogramm Schule und Sportverein“ auch im kommenden Schuljahr 2006/07 fortgesetzt und möglichst noch ausgebaut werden. „ Vielleicht gelingt es sogar, die bisher knapp 50 Kooperationsmaßnahmen, die den Oldenburger Schulen von lokalen Sportvereinen bisher angeboten wurden, nach den Sommerferien zu übertreffen,“ hofft Peter Steckel als Schulsportbeauftragter des Stadtsportbundes. Deshalb weist er darauf hin, dass Anträge auf Genehmigung und Förderung einer geplanten Kooperation bis zum 15. Juli (für das erste Schulhalbjahr oder das gesamte Schuljahr) bzw. bis zum 20. Dezember (zweites Schulhalbjahr) über die jeweilige Schulleitung der Landesschulbehörde in Osnabrück eingereicht werden müssen. Steckel empfiehlt weiterhin, Kooperationsverträge möglichst frühzeitig zu stellen, da der vorhandene Etat des Landessportbundes Niedersachsen bei der Fülle der landesweit zu erwartenden Angebote wie in der Vergangenheit schnell erschöpft sein könnte und deshalb die Gefahr besteht, dass Kooperationsmaßnahmen zwar genehmigt, aber finanziell nicht unterstützt werden könnten. Die Antragsformulare und Ausschreibungsunterlagen dazu können von der Homepage des Stadtsportbundes Oldenburg unter www.ssb-oldenburg.de/Schulsport heruntergeladen werden.

Mit freundlichem Gruß,

Peter Steckel

Allgemeine Informationen Programm Schule und Verein

Das Niedersächsische Kultusministerium und der LandesSportBund Niedersachsen sind überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein für beide Seiten von großer Wichtigkeit und erheblichem Nutzen ist. Schule und Sportverein tragen eine gemeinsame Verantwortung für die sportliche Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen: Sie wollen Motivation für ein lebensbegleitendes Sporttreiben schaffen.

Das Aktionsprogramm zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen bildet die rechtliche sowie inhaltliche Grundlage, diese gemeinsame Verantwortung zu dokumentieren und regelt Art und Umfang der finanziellen Förderung. Der Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22. Juli 1996 (SVBLl 8/96, S. 350) stellt mögliche Formen von Kooperationen dar. So können Veranstaltungen in einem festen Turnus (z.B. wöchentlich), als Kompaktveranstaltungen oder auch im Rahmen von Schulfahrten stattfinden.

Die Teilnahme der Jugendlichen an den Veranstaltungen erfolgt freiwillig, wobei die Mitgliedschaft in dem kooperierenden Sportverein keine Voraussetzung ist. Auf Wunsch kann die Teilnahme an einer Kooperationsgruppe im Zeugnis unter “Bemerkungen” bestätigt werden.

Weitere und nähere Informationen erteilen die Landesschulbehörde und deren Abteilungen sowie der LandesSportBund Niedersachsen.

Voraussetzungen:
Kooperationsvertrag:

Vertragspartner sind

  • die allgemein- oder berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
  • der Sportverein, der Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen ist und
  • die Kooperationsleiterin bzw. der Kooperationsleiter

Der Kooperationsvertrag hat das Ziel, eine Kooperationsgruppe zu gründen und deren Arbeit erfolgreich abzusichern.

Kooperationsleitung:

Voraussetzung für die Leitung einer Kooperationsgruppe ist, dass die Leiterin bzw. der Leiter

  • Lehrkraft der Schule oder
  • lizenzierte Übungsleiterin bzw. lizenzierter Übungsleiter oder

Trainerin bzw. Trainer mit gültiger Lizenz ist, die beim LandesSportBund Niedersachsen registriert ist (mind. 1. Lizenzstufe DSB). Eine Kopie der Lizenz ist dem Antrag beizufügen!

Kooperationsmaßnahme:

Dabei handelt es sich um eine außerunterrichtliche schulische Maßnahme, an der Schülerinnen und Schüler auch mehrerer Schulen teilnehmen können. Für jede Kooperationsmaßnahme muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Kooperationsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsangebots an Verlässlichen Grundschulen / Ganztagsschulen können nicht aus Mitteln gefördert werden, die für das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen bereitstehen. Betreuungsangebote sind aus den schuleigenen Personalbudgets zu finanzieren.

Die Ausrichtung der Kooperationsgruppen ist:

  • breitensportlich
  • leistungssportlich oder
  • sportartübergreifend

Es gelten die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport.

 

Für die Leiterinnen oder Leiter der Kooperationsgruppen wird folgende finanzielle Unterstützung gewährt:

bis zu:

  • 100 € – bei maximal 20 zu fördernden Übungseinheiten á 45 Minuten pro Schulhalbjahr
  • 200 € – bei maximal 40 zu fördernden Übungseinheiten á 45 Minuten pro Schuljahr
  • 200 € – bei maximal 20 zu fördernden Übungseinheiten á 90 Minuten pro Schulhalbjahr
  • 400 € – bei maximal 40 zu fördernden Übungseinheiten á 90 Minuten pro Schuljahr

Als Berechnungsgrundlage wird bei einer 45-minütigen Übungseinheit ein Förderbetrag in Höhe von 5,00 € bzw. bei einer 90-minütigen Übungseinheit in Höhe von 10,00 € gewährt. Die Vergütung des Vereins an die Leiterin bzw. an den Leiter darf € 20,00 pro ÜE mit 45 Minuten Dauer nicht überschreiten.

Bemessung der Förderung:

Gefördert werden bei Vereinen

  • mit bis zu 1.000 Mitgliedern max. 5 Anträge
  • von 1.001 – 3.000 Mitgliedern max. 10 Anträge
  • von 3.001 – 5.000 Mitgliedern max. 15 Anträge
  • ab 5.001 Mitgliedern max. 20 Anträge

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsverfahren und Durchführung

Die Anträge auf Genehmigung und Förderung einer Kooperationsgruppe sind auf den vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Vordrucken einzureichen. Diese Anträge sind für das 1. Schulhalbjahr bzw. Schuljahr sind bis zum 15.7., für das 2. Schulhalbjahr bis zum 20.12. über die Schulleitung der Landesschulbehörde vorzulegen. Es gelten die Richtlinien für die Bereitstellung von Fördermitteln für die Beschäftigung von nebenberuflichen Leiterinnen bzw. Leitern von Kooperationsgruppen “Schule und Sportverein”

Genehmigung durch die Landesschulbehörde

Der Kooperationsvertrag geht über die Schulleitung an die zuständige Landesschulbehörde bzw. deren Abteilungen. Dort erfolgen:

  • Schulfachliche Genehmigung / Ablehnung des Antrages und
  • Mitteilung an die kooperierende Schule.

Förderung durch den LandesSportBund

Nach der Genehmigung wird der Kooperationsvertrag durch die Landesschulbehörde an den LandesSportBund Niedersachsen weitergeleitet. Dort erfolgen:

  • Prüfung der Förderungskriterien
  • Bewilligung / Ablehnung der Förderung
  • Der Bewilligungsbescheid geht an den kooperierenden Sportverein
  • Das Ablehnungsschreiben erhält der Sportverein, eine Kopie geht an die zuständige Landesschulbehörde

Der Verwendungsnachweis

Mit dem Bewilligungsbescheid durch den LandesSportBund erhält der Sportverein einen Verwendungsnachweis. Dieser ist nach Durchführung der Maßnahme unter Angabe der tatsächlich durchgeführten Übungseinheiten bis spätestens acht Wochen nach Beendigung des Schul(halb)jahres beim LandesSportBund Niedersachsen einzureichen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich durchgeführten ÜE. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf das beim LandesSportBund Niedersachsen gemeldete Vereinskonto.

Weitere Informationen

LandesSportBund Niedersachsen
Referat Breitensport
Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10 30169 Hannover
T. 0511-1268157
F. 0511-12684157
Email: dheyer@lsb-niedersachsen.de